Energiespartipp: Novellierte Energieeinsparverordnung EnEV gilt seit 1. Mai 2014

Ein Service der Stadt Weinheim

 

Weinheim. Seit 1. Mai gelten in Deutschland neue Regeln für die energetischen Anforderungen an Wohngebäude. Neben erhöhten Klimaschutz-Standards soll mit der Reform die Bedeutung des Energieausweises gestärkt werden.

Wesentliche Inhalte der Novellierung der EnEV für das Bauen

  • Anhebungen der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung
  • Ab dem Jahr 2021 müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedriegstenergiegebäudestandard errichtet werden.

·         Bei Altbauten müssen bis Ende des Jahres viele Heizkessel außer Betrieb genommen werden, die vor dem Jahr 1985 installiert wurden. “Nicht betroffen sind effizientere Niedertemperatur- und Brennwertkessel“, erklärt Dr. Klaus Keßler von der KliBA. Außerdem sind viele selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser von der Pflicht ausgenommen.

·         Oberste Geschossdecken in Bestandsgebäuden, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen ab dem 1.1.2016 gedämmt sein.

Die Bedeutung des Energieausweises soll gestärkt werden.

·         Energieausweise, die ab dem 1. Mai ausgestellt werden, müssen die auf dem Endenergiebedarf des Gebäudes basierende Effizienzklasse beinhalten. Wie von Elektroartikeln bekannt, informiert ein Tachoband zwischen A+ und H über die Energieeffizienz des Gebäudes.

  • Bislang musste der Ausweis den Kauf- oder Mietinteressenten erst auf Verlangen ausgehändigt werden. Damit ist künftig Schluss: Nun obliegt es dem Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie, dem Miet- oder Kaufinteressenten den Ausweis bereits bei Besichtigung vorzulegen.
  • Auch bei Immobilienanzeigen müssen die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis. gemacht werden: Die Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch),  der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, der wesentliche Energieträger für die Heizung, das im Energieausweis genannte Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Zum Beispiel: „V: 166,6 kWh/(m²a), Heizöl, Baujahr 1963.“

 

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern. Herr Hermann Franken ist regelmäßig in der Weinheim Galerie, Dürrestraße 2,  2. OG, Zimmer 246, vor Ort – natürlich kostenlos und unverbindlich.

Die nächste Beratung der KliBA in der Weinheim Galerie findet am Dienstag, den 27.05.2014 zwischen 14:30 und 17:00 Uhr statt. Beratungstermine vereinbaren Interessenten telefonisch unter 06201/82 418 oder 06201/82 343. Ratsuchende können auch unter der Telefonnummer 06221/99 87 5-0 direkt bei der KliBA anrufen.

 

Dieser Service ist eine kostenlose Leistung der Kommune!