Ein Service der Stadt Weinheim
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Weinheim. Seit 1. Mai gelten in Deutschland neue Regeln für die energetischen Anforderungen an Wohngebäude. Neben erhöhten Klimaschutz-Standards soll mit der Reform die Bedeutung des Energieausweises gestärkt werden.
Wesentliche Inhalte der Novellierung der EnEV für das Bauen
- Anhebungen der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung
- Ab dem Jahr 2021 müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedriegstenergiegebäudestandard errichtet werden.
·        Bei Altbauten müssen bis Ende des Jahres viele Heizkessel außer Betrieb genommen werden, die vor dem Jahr 1985 installiert wurden. “Nicht betroffen sind effizientere Niedertemperatur- und Brennwertkessel“, erklärt Dr. Klaus Keßler von der KliBA. Außerdem sind viele selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser von der Pflicht ausgenommen.
·        Oberste Geschossdecken in Bestandsgebäuden, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen ab dem 1.1.2016 gedämmt sein.
Die Bedeutung des Energieausweises soll gestärkt werden.
·        Energieausweise, die ab dem 1. Mai ausgestellt werden, müssen die auf dem Endenergiebedarf des Gebäudes basierende Effizienzklasse beinhalten. Wie von Elektroartikeln bekannt, informiert ein Tachoband zwischen A+ und H über die Energieeffizienz des Gebäudes.
- Bislang musste der Ausweis den Kauf- oder Mietinteressenten erst auf Verlangen ausgehändigt werden. Damit ist künftig Schluss: Nun obliegt es dem Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie, dem Miet- oder Kaufinteressenten den Ausweis bereits bei Besichtigung vorzulegen.
- Auch bei Immobilienanzeigen müssen die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis. gemacht werden: Die Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch), der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, der wesentliche Energieträger für die Heizung, das im Energieausweis genannte Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Zum Beispiel: „V: 166,6 kWh/(m²a), Heizöl, Baujahr 1963.“
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Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern. Herr Hermann Franken ist regelmäßig in der Weinheim Galerie, Dürrestraße 2, 2. OG, Zimmer 246, vor Ort – natürlich kostenlos und unverbindlich.
Die nächste Beratung der KliBA in der Weinheim Galerie findet am Dienstag, den 27.05.2014 zwischen 14:30 und 17:00 Uhr statt. Beratungstermine vereinbaren Interessenten telefonisch unter 06201/82 418 oder 06201/82 343. Ratsuchende können auch unter der Telefonnummer 06221/99 87 5-0 direkt bei der KliBA anrufen.
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Dieser Service ist eine kostenlose Leistung der Kommune!