Marktstammdatenregister (MaStR)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das PV-Netzwerk Rhein-Neckar ruft alle Eigentümer von Solarstromanlagen und Batteriespeichern auf, ihre Anlage dringend beim Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden. Wer diese formale Anforderung nicht erfüllt, verliert den Vergütungsanspruch nach EEG. Eine Registrierung im MaStR ist für alle Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig davon, ob sie eine Förderung erhalten, welchen Energieträger sie verwenden, wie alt oder wie groß sie sind. Sämtliche Anlagen müssen bis Ende Januar 2021 im MaStR verzeichnet werden, auch jene Anlagen, deren EEG-Vergütung nach 20 Jahren zum Jahresende ausläuft.