Ü20-PV-Anlagen Förderende 2021

Am 31.12.2020 werden die ersten PV-Anlagen ihr Förderende erreichen. D.h. die PV-Anlagen müssten vom Netz genommen werden. Die Voraussetzung für einen Weiterbetrieb sind aus Kosten Gründen und den jetzigen EEG Regeln unwirtschaftlich. Es gibt jedoch Möglichkeiten die einen Weiterbetrieb ermöglichen.

Die neue EU-Regelung zur Eigenversorgung mit EE-Strom sieht vor, dass eigenerzeugte Elektrizität – zumindest aus Anlagen mit einer Nennleistung bis 30 kW – keinen Abgaben, Umlagen oder Ge- bühren unterworfen sein darf (vgl. Art. 21 Abs. 2 a) ii) EE-Richtlinie). Dies würde die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen erheblich verbesseren.

Wann und in welcher Form diese EE-Richtlinie in deutsches Recht überführt wird, ist derzeit nur begrenzt absehbar: Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 30.06.2021. Sofern die Bundesregierung diese Frist ausschöpft, wäre das für die ersten Ü20-PV-Anlagen ein halbes Jahr zu spät und weiterlaufende Anlagen würden „wild“ Strom einspeisen. Diese Richtlinie muss bis zum 31.12.2020 umgesetzt sein und da sollte die Bundesregierung schnell handeln, sonst wird das Thema Energiewende ein weiteren Rückschlag erfahren. 

In einem Gutachten werden die Kosten und Rahmen für einen Weiterbetrieb untersucht. In einem weiteren Dokument wird die aktuelle Situation von PV-Anlagenbetreibern beschrieben und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. 

Auch interessant Direktvermarkter sind im kommen auch für klein Anlagen.

Hier noch ein intereassenter link zur Energiewende.