Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird 2016 novelliert

Im Jahr 2016 wird wieder einmal das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert. Doch diese Reform geht ins Mark der Energiewende. Die Fördersystematik wird fundamental umgestellt. Das faktische Recht, eine Windenergie- oder Photovoltaikanlage zu betreiben, soll in Zukunft überwiegend in Ausschreibungen vergeben werden. Für Bürgerenergie ist dies eine existenzielle Gefahr. Doch dies hat die Fachebene des Bundeswirtschaftsministeriums in den Beratungen über die Ausgestaltung des Gesetzes schlichtweg ignoriert. Noch ist Zeit! Die politischen Entscheidungen über die Zukunftschancen der Bürgerenergie sind noch nicht final getroffen. Immer wieder hat die Große Koalition betont, wie wichtig ihr eine breite Bürgerbeteiligung an der Energiewende sei.

Nun liegt es an uns, ob wir es durchgehen lassen, dass dies bis jetzt ein reines Lippenbekenntnis geblieben ist.

Die Unterzeichnung des Appell ist möglich.
http://com.buendnis-buergerenergie.de/wp-content/plugins/civicrm/civicrm/extern/url.php?u=761&qid=64073

Sind bis zum 15. Januar 2016 mehr als 500 Unterschriften zu gesammelt, werden wir den Appell in Berlin während
der Abschlussverhandlungen über die EEG-Novelle öffentlich an Bundeskanzlerin Merkel und Wirtschaftsminister Gabriel übergeben.