Winterzeit der Schimmel blüht auf

Die KliBA, Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg Rhein-Neckar-Kreis und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geben Tipps zur Vermeidung von Schimmelbefall
Heidelberg, 27.01.2017. Farbige, oft braune oder schwarze Flecken an Wänden, Decken oder sogar Mobiliar, modrigmuffiger Geruch – gerade in der kalten Jahreszeit breitet sich in vielen Wohnungen wieder Feuchtigkeit und Schimmel aus. Uwe Jung, Energieberater der KliBA und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erläutert die Ursachen des Schimmelbefalls und erklärt, wie man die eigene Wohnung schützen kann.

Auch ungenutzte Räume niedrig heizen
Jung: Die wichtigsten Stellschrauben, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden sind bewusstes Heizen und regelmäßiges Stoßlüften. Schimmel mag es gern kühl und feucht. In der kalten Jahreszeit ist es wichtig, alle Räume regelmäßig zu beheizen, um das Auskühlen der Wände und damit einhergehende Feuchtigkeits- und Schimmelbildung zu vermeiden. In Anbetracht wieder steigender Energiekosten ist absolut verständlich, dass Haushalte ihren Heizbedarf senken wollen, Doch wird oft am falschen Ende gespart. Gerade Räume, die im Winter nicht oder nur unzureichend beheizt werden, bieten dem Schimmel einen hervorragenden Nährboden. Daher sollten Raumtemperaturen von 16 Grad Celsius nicht unterschritten werden.
Lüften, Lüften, Lüften – aber keine Dauerlüftung durch Kippstellung

Jung: Einmal täglich Lüften gegen Schimmel genügt nicht. Stoßlüften Sie zwei- bis viermal täglich. Das heißt: die Fenster für mindestens fünf Minuten ganz öffnen. Kippstellung ist wirkungslos: Dabei wird nur Wärme zum Fenster hinausgeheizt und die Schimmelbildung begünstigt, weil die Wände auskühlen. Durch das Schließen der Zimmertüren verhindern Sie, dass sich der Dampf in der Wohnung verteilt.
In Räumen, in denen große Mengen Wasserdampf entsteht, wie zum Beispiel in der Küche, im Bad oder beim Wäschetrocknen, sollte man möglichst sofort stoßlüften. Der Mensch merkt, wann es zu kalt ist. Unser Empfinden für Feuchtigkeit ist dagegen nicht so genau. Daher empfiehlt sich die Nutzung eines Hygrometers, mit dem die Luftfeuchtigkeit in den einzelnen Räumen gemessen werden kann. Lüften sollte man ab 60 Prozent relativer Luftfeuchtigkeit, um feuchte Wände und Schimmelbildung zu vermeiden. Außerdem kann man damit auch den Lüftungserfolg kontrollieren.
Was tun, wenn der Schimmelschaden bereits da ist?

Jung: Sind Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung festgestellt worden, sollten Mieter ihren Vermieter darüber informieren. Dieser sollte dann einen Fachmann zu Rate ziehen, um das Ausmaß der Schäden zu prüfen und entsprechende Schritte zur Trocknung der betreffenden Stellen einzuleiten. Nur Fachleute können außerdem sicherstellen, dass auch die gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukte des Schimmelpilzes vollständig entfernt werden. Einfach nur weiß überstreichen löst das Problem dagegen nicht!

Außerdem hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale bei allen Fragen zum Erkennen und Vermeiden von Schimmelschäden online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder direkt bei der KliBA, Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg Rhein-Neckar-Kreis unter 06221 99 87 50.
Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen: Dr. Klaus