Balkonmodule / Anschluss einer Solaranlage an einer “Steckdose” in Deutschland nicht zulässig

Standpunkt der Stadtwerke Weinheim www.sww.de

Die Anforderungen an den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen sind in Deutschland einheitlich geregelt.

Auf Basis des Anschlussnutzungsvertrages des Endkunden mit dem Netzbetreiber, dieser kommt in der Niederspannungsebene durch Stromentnahme / Anmeldung kraft Niederspannungsanschlussverordnung zustande, werden die bundesweit weitgehend einheitlichen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und das EnWG Vertragsbestandteil. Dort ist geregelt, dass Eigenerzeugungsanlagen beim Netzbetreiber anzumelden sind.

http://www.sww.de/downloads/39/TAB_NS_Weinheim.pdf

Für die technische Ausführung der Anlagen sind die technischen Regelwerke zu beachten. Details finden Sie in den nachfolgenden Links:

https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1922

http://www.dke.de/de/Service/Installationstechnik/Seiten/VerlautbarungzuGefahrendurchEinspeisunginEndstromkreise.aspx

Auf dieser Basis ist der Anschluss einer Solaranlage an einer “Steckdose” in Deutschland nicht zulässig. Die Lieferanten verschleiern dieses gerne mit dem Hinweis “Exportmodell” bei den angebotenen Gerätesets mit flexibler Anschlussleitung.

 

3 Replies to “Balkonmodule / Anschluss einer Solaranlage an einer “Steckdose” in Deutschland nicht zulässig”

  1. Ihre Links verweisen auf das EEG 2012 inzwischen gibt es aber ein neues überarbeitetes EEG. Deshalb halte ich Ihre Argumentation für veraltet und nicht schlüssig. Warum ein Solarmodul mit maximal 200 Watt vom Energieversorger abschaltbar sein soll halte ich für einen Treppenwitz wenn Sie bedenken ein Elektroherd verschlingt das 10-fache an Energie. Technische Anforderungen sollten auch vernünftig sein und nicht an der Realität vorbei gehen.

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